Umzüge mit Pflegekassen-Zuschuss in Berlin seit 2012
Pflegekassen-Umzug Berlin mit passender Unterstützung.
Planen Sie einen Umzug in eine barriereärmere, pflegegerechtere Wohnung? Als Berliner Umzugsfirma unterstützen wir Sie in Berlin und im nahen Umland sowie bei Umzügen von oder nach Berlin. Sie erhalten einen prüffähigen Kostenvoranschlag für Ihre Pflegekasse. Über einen möglichen Zuschuss entscheidet die Kasse; eine direkte Abrechnung stimmen wir nach ihrer Zusage gesondert ab.
- Zuschuss bis 4.180 € möglich
- Prüffähige Kostenvoranschläge
- Abrechnung nach Abstimmung
- Haftung & Schutz geklärt
Kostenvoranschlag für die Pflegekasse
Kostenlos & unverbindlich – wir melden uns mit den nächsten Schritten.
Einfühlsame Umzüge rund um Pflege & Alter
Bei einem pflegebedingt notwendigen Wohnungswechsel zählt, wie sich die häusliche Versorgung am neuen Wohnort verbessert. Wir erfassen Umzugsgut, Zugänge und benötigte Hilfe und führen die vereinbarten Leistungen im Kostenvoranschlag auf. Ob und in welchem Umfang die Pflegekasse Kosten übernimmt, klären Sie vor der Beauftragung mit ihr. Für den Umzug im Alter, den Einzug ins Pflegeheim oder die Auflösung der bisherigen Wohnung finden Sie hier die passenden Leistungen.
Umzug im Alter, ganz entspannt
Schonender Umzug ins Pflegeheim
Alte Wohnung besenrein übergeben
In 5 Schritten zum geplanten Umzug
Von der ersten Anfrage bis zur Abrechnung planen wir Ihren pflegegerechten Wohnungswechsel. Den Termin stimmen wir mit Ihnen und bei Bedarf mit einer bevollmächtigten Kontaktperson ab.
Anfrage & Beratung
Teilen Sie uns beide Adressen, Ihren Zeitrahmen und die gewünschte Hilfe mit. Medizinische Unterlagen brauchen wir für die erste Umzugsanfrage nicht.
Kostenlose Besichtigung
Vor Ort oder per Video erfassen wir Umzugsvolumen, Etagen und Zugang – die Basis für ein belastbares Angebot.
Prüffähiger Kostenvoranschlag
Nach Klärung des Umfangs erhalten Sie ein detailliertes Angebot für Ihren Antrag. Vereinbarte Leistungen und mögliche Zusatzkosten bleiben nachvollziehbar getrennt.
Antrag & Bewilligung
Reichen Sie den Antrag vor der Beauftragung und dem Umzug bei Ihrer Pflegekasse ein. Wir stellen den Kostenvoranschlag bereit; notwendige Nachweise besprechen Sie mit der Kasse.
Umzugstag & Abrechnung
Wir übernehmen die vereinbarten Umzugsleistungen. Eine direkte Abrechnung setzt die Zustimmung der Pflegekasse und eine vorherige Abstimmung voraus.
Gut zu wissen: Maßgeblich sind die Voraussetzungen nach § 40 Absatz 4 SGB XI und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse. Klären Sie vor der Beauftragung, welche Leistungen bewilligt sind und welcher Eigenanteil bleibt.
Unser Premium-Verpackungsmaterial für Ihren Umzug
Damit Ihr Umzugsgut sicher am Ziel ankommt, bieten wir Ihnen hochwertiges Verpackungsmaterial für Umzüge in Berlin. Unsere hauseigenen Produkte sind besonders stabil, langlebig und speziell für den professionellen Einsatz entwickelt – genau die Qualität, die Ihr Umzug benötigt.
Umzugsfirma Junker
Einlagerung & Beiladung – Übergänge passend planen
Ist die neue Wohnung noch nicht bezugsfertig, können wir eine Zwischenlagerung nach Verfügbarkeit mit Ihnen abstimmen. Persönliche Dinge, die Sie täglich brauchen, sollten separat bei Ihnen bleiben. Lagerdauer, Zugang und Kosten werden vorab festgelegt.
Zusätzliche Leistungen bitte vorab mit der Pflegekasse abstimmen: Eine Bewilligung für den Umzug umfasst nicht automatisch jede Lager- oder Zusatzleistung.
Beiladung bei kleineren Mengen: Für einen Transport von oder nach Berlin prüfen wir, ob Route, Platz und Zeitfenster zu einer gemeinsamen Fahrt passen. Der Preis hängt auch von Strecke, Zugängen und benötigter Hilfe ab. Ist ein fester Einzugstag wichtig, besprechen wir eine passende Alternative.
Sichere Zwischenlagerung bis zum Bezug der neuen Wohnung
Einlagerung anfragen
Beiladung bei passender Route und Zeit
Beiladung anfragenUmzugsfirma Junker
Alles aus einer Hand – Weitere Leistungen für Ihren stressfreien Umzug
Halteverbotszone (HVZ)
Auf Wunsch organisieren wir die erforderliche Halteverbotszone. Genehmigung und örtliche Aufstellfristen werden bei der Planung berücksichtigt.
Umzugsmaterial
Wir liefern hochwertiges Umzugsmaterial – von Umzugskartons bis zu Spezialverpackungen – direkt zu Ihnen nach Hause.
Möbelmontage
Unsere Profis übernehmen die De- und Remontage Ihrer Möbel – fachgerecht, präzise und termingerecht.
Ein- & Auspackservice
Unser Team übernimmt das fachgerechte Ein- und Auspacken Ihrer Möbel und Kartons – schnell, sicher und stressfrei.
Sperrmüll-Entsorgung
Wir entsorgen Möbel, Elektrogeräte und Sperrmüll schnell, professionell und umweltgerecht – auch in Kombination mit Ihrem Umzug.
Möbellift mieten
Ob ein Möbellift eingesetzt werden kann, prüfen wir anhand von Aufstellfläche, Zugang, Arbeitshöhe und Gewicht des Umzugsguts.
Weitere Leistungen rund um Ihren Umzug
Leistungen passend zu Ihrem Bedarf – mit nachvollziehbarem Angebot.
Möbellift mieten – schnell, sicher & effizient
Spezialist für Berliner Altbau & Hinterhöfe
Ein Umzug in Berlin hat eigene Gesetze: Enge Hinterhöfe in Kreuzberg,
5. Etage ohne Aufzug im Prenzlauer Berg oder fehlende Parkplätze in Mitte.
Als Berliner Original kennen wir die Tücken der typischen Altbauten
und das Nadelöhr A100. Wir bringen das passende Equipment mit,
damit Ihr Umzug auch im „Berliner Dschungel" entspannt bleibt.
- Schneller Transport schwerer Möbel aus oberen Etagen
- Schonend & sicher für Mobiliar und Gebäude
- Ideal für enge Treppenhäuser oder Altbauten
Pflegekassen-Umzug auf einen Blick
Für Ihren Antrag sind die Verbesserung des Wohnumfelds, der angebotene Leistungsumfang und die Zusage der Pflegekasse entscheidend.
Zuschuss nach § 40 SGB XI
Ein Umzug in eine barrierearme Wohnung kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden – bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Antrag vor dem Umzug
Stellen Sie den Antrag vor der Beauftragung und dem Umzug. Klären Sie mit der Pflegekasse, welche Unterlagen sie benötigt, und warten Sie die Entscheidung ab.
Angebot & Abrechnung
Sie erhalten einen prüffähigen Kostenvoranschlag. Die direkte Abrechnung ist nur möglich, wenn die Pflegekasse zustimmt und der Ablauf vorher vereinbart wurde.
Wichtig zu wissen
- Anerkannter Pflegegrad ist Voraussetzung.
- Antrag immer vor dem Umzug stellen.
- Der Einzug in ein vollstationäres Pflegeheim fällt grundsätzlich nicht unter diesen Zuschuss zur Verbesserung der häuslichen Wohnsituation.
Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Sozial- oder Pflegeberatung. Höhe und Bewilligung des Zuschusses entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
Halteverbotszone für Ihren Umzug beantragen
Sparen Sie Zeit und Stress bei Ihrem Umzug – wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen. So haben unsere Umzugshelfer direkt vor Ihrer Tür einen freien Stellplatz für den Umzugswagen.
- Offizielle Genehmigung & Aufstellung der Verkehrsschilder
- Mehr Sicherheit & schnellere Abläufe
- Keine Parkplatzsuche am Umzugstag
Das sagen unsere Kunden
Häufige Fragen
FAQ – Ihre Fragen zum Pflegekassen-Umzug
Die wichtigsten Antworten rund um Zuschuss, § 40 SGB XI und Antrag mit der Umzugsfirma Junker – und wann Sie uns erreichen.
Zahlt die Pflegekasse den Umzug?
Ein Umzug, der das Wohnumfeld verbessert – etwa in eine barrierearme, pflegegerechtere Wohnung – kann von der Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI bezuschusst werden. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wichtig: Der Antrag sollte vor dem Umzug gestellt werden, die Entscheidung trifft die Pflegekasse im Einzelfall.
Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Veränderungen, die eine häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Dazu zählen zum Beispiel barrierearme Umbauten – und im Einzelfall auch ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung, wenn er das Wohnumfeld nachweislich verbessert.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann sich der Gesamtbetrag erhöhen. Die konkrete Höhe hängt von der Maßnahme und der Entscheidung Ihrer Pflegekasse im Einzelfall ab.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
In der Regel benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), und der Umzug muss das Wohnumfeld verbessern, also die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Außerdem sollte der Antrag vor dem Umzug bei der Pflegekasse gestellt werden. Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.
Muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden?
Ja. Antrag und Kostenvoranschlag sollten unbedingt vor dem Umzug und vor der Beauftragung bei der Pflegekasse vorliegen. Wer ohne vorherige Bewilligung umzieht, riskiert, dass kein Zuschuss gewährt wird. Gern erstellen wir Ihnen frühzeitig einen prüffähigen Kostenvoranschlag für Ihren Antrag.
Kann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden?
Eine direkte Abrechnung ist möglich, wenn Ihre Pflegekasse zustimmt und wir den Ablauf vorab vereinbaren. Andernfalls reichen Sie die Rechnung zur Erstattung ein. Klären Sie außerdem, welche Kosten bewilligt sind und welchen Anteil Sie selbst tragen.
Wird auch ein Umzug ins Pflegeheim bezuschusst?
In der Regel nicht. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI betrifft das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit, nicht den Einzug in ein Pflegeheim. Für einen Umzug ins Pflegeheim organisieren wir den schonenden Transport trotzdem gern – mehr dazu auf unserer Seite zum Pflegeheim-Umzug.
Sind meine Möbel beim Umzug versichert?
Gesetzliche Haftung und Transportversicherung sind nicht dasselbe. Bei einem Umzug nach deutschem Umzugsrecht ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter erforderlichen Laderaums begrenzt; gesetzliche Voraussetzungen und Ausschlüsse gelten. Zusätzlichen Versicherungsschutz können wir vorab besprechen. Verpackung und Schutz empfindlicher Gegenstände stimmen wir mit Ihnen ab.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot und wie früh sollte ich anfragen?
Sobald Umfang und Zugänge geklärt sind, erstellen wir Ihr individuelles Angebot. Fragen Sie möglichst früh an und planen Sie Zeit für die Entscheidung der Pflegekasse ein. Den Umzugstermin und die Verfügbarkeit bestätigen wir gesondert.
