Pflegekassen-Umzug Berlin – Umzugsteam der Umzugsfirma Junker mit Umzugs-LKW und Möbellift

Umzüge mit Pflegekassen-Zuschuss in Berlin seit 2012

Pflegekassen-Umzug Berlin mit passender Unterstützung.

Planen Sie einen Umzug in eine barriereärmere, pflegegerechtere Wohnung? Als Berliner Umzugsfirma unterstützen wir Sie in Berlin und im nahen Umland sowie bei Umzügen von oder nach Berlin. Sie erhalten einen prüffähigen Kostenvoranschlag für Ihre Pflegekasse. Über einen möglichen Zuschuss entscheidet die Kasse; eine direkte Abrechnung stimmen wir nach ihrer Zusage gesondert ab.

  • Zuschuss bis 4.180 € möglich
  • Prüffähige Kostenvoranschläge
  • Abrechnung nach Abstimmung
  • Haftung & Schutz geklärt

Kostenvoranschlag für die Pflegekasse

Kostenlos & unverbindlich – wir melden uns mit den nächsten Schritten.

Sicherheit: Was ist 3 + 4?
Freiwillig – optional Vormerkung für meinen späteren Umzug

Auf Wunsch merken wir Ihren Umzug vor und dürfen Sie später dazu bis zu zweimal kontaktieren (Umzugsfirma Junker, Inh. Woldemar Junker, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin). Gilt bis 30 Tage nach Ihrem Umzugsdatum, max. 24 Monate; jederzeit formlos widerrufbar, z. B. per E-Mail an info@junker-umzug.de. Ihre Anfrage wird auch ohne diese Einwilligung bearbeitet.

Vollständigen Einwilligungstext anzeigen

Ich willige ein, dass die Umzugsfirma Junker, Inhaber Woldemar Junker, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin, meinen Namen, meine Kontaktdaten, das geplante Umzugsdatum sowie meine Anfrage- beziehungsweise Angebotsnummer speichert, um mich im Zusammenhang mit diesem geplanten Umzug bis zu zweimal zu kontaktieren und mir eine Aktualisierung meines Umzugsangebots anzubieten.

Die Einwilligung gilt bis 30 Tage nach dem von mir angegebenen Umzugsdatum, höchstens jedoch für 24 Monate ab Abgabe der Einwilligung. Ich kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos widerrufen, insbesondere per E-Mail an info@junker-umzug.de. Die Bearbeitung meiner aktuellen Anfrage ist nicht von dieser Einwilligung abhängig. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.

4,9 / 5 aus 1.600+ Bewertungen
Zuschuss bis 4.180 € möglich
Haftung & Schutz geklärt
Eigene Flotte · Kein Subunternehmer

Einfühlsame Umzüge rund um Pflege & Alter

Bei einem pflegebedingt notwendigen Wohnungswechsel zählt, wie sich die häusliche Versorgung am neuen Wohnort verbessert. Wir erfassen Umzugsgut, Zugänge und benötigte Hilfe und führen die vereinbarten Leistungen im Kostenvoranschlag auf. Ob und in welchem Umfang die Pflegekasse Kosten übernimmt, klären Sie vor der Beauftragung mit ihr. Für den Umzug im Alter, den Einzug ins Pflegeheim oder die Auflösung der bisherigen Wohnung finden Sie hier die passenden Leistungen.

Ihr Ablauf

In 5 Schritten zum geplanten Umzug

Von der ersten Anfrage bis zur Abrechnung planen wir Ihren pflegegerechten Wohnungswechsel. Den Termin stimmen wir mit Ihnen und bei Bedarf mit einer bevollmächtigten Kontaktperson ab.

1

Anfrage & Beratung

Teilen Sie uns beide Adressen, Ihren Zeitrahmen und die gewünschte Hilfe mit. Medizinische Unterlagen brauchen wir für die erste Umzugsanfrage nicht.

2

Kostenlose Besichtigung

Vor Ort oder per Video erfassen wir Umzugsvolumen, Etagen und Zugang – die Basis für ein belastbares Angebot.

3

Prüffähiger Kostenvoranschlag

Nach Klärung des Umfangs erhalten Sie ein detailliertes Angebot für Ihren Antrag. Vereinbarte Leistungen und mögliche Zusatzkosten bleiben nachvollziehbar getrennt.

4

Antrag & Bewilligung

Reichen Sie den Antrag vor der Beauftragung und dem Umzug bei Ihrer Pflegekasse ein. Wir stellen den Kostenvoranschlag bereit; notwendige Nachweise besprechen Sie mit der Kasse.

5

Umzugstag & Abrechnung

Wir übernehmen die vereinbarten Umzugsleistungen. Eine direkte Abrechnung setzt die Zustimmung der Pflegekasse und eine vorherige Abstimmung voraus.

Gut zu wissen: Maßgeblich sind die Voraussetzungen nach § 40 Absatz 4 SGB XI und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse. Klären Sie vor der Beauftragung, welche Leistungen bewilligt sind und welcher Eigenanteil bleibt.

Unser Premium-Verpackungsmaterial für Ihren Umzug

Damit Ihr Umzugsgut sicher am Ziel ankommt, bieten wir Ihnen hochwertiges Verpackungsmaterial für Umzüge in Berlin. Unsere hauseigenen Produkte sind besonders stabil, langlebig und speziell für den professionellen Einsatz entwickelt – genau die Qualität, die Ihr Umzug benötigt.

Umzugsfirma Junker

Einlagerung & Beiladung – Übergänge passend planen

Ist die neue Wohnung noch nicht bezugsfertig, können wir eine Zwischenlagerung nach Verfügbarkeit mit Ihnen abstimmen. Persönliche Dinge, die Sie täglich brauchen, sollten separat bei Ihnen bleiben. Lagerdauer, Zugang und Kosten werden vorab festgelegt.

Zusätzliche Leistungen bitte vorab mit der Pflegekasse abstimmen: Eine Bewilligung für den Umzug umfasst nicht automatisch jede Lager- oder Zusatzleistung.

Beiladung bei kleineren Mengen: Für einen Transport von oder nach Berlin prüfen wir, ob Route, Platz und Zeitfenster zu einer gemeinsamen Fahrt passen. Der Preis hängt auch von Strecke, Zugängen und benötigter Hilfe ab. Ist ein fester Einzugstag wichtig, besprechen wir eine passende Alternative.

Möbellift mieten Berlin – Außenaufzug der Junker Umzugsfirma bis 26 Meter Höhe

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Spezialist für Berliner Altbau & Hinterhöfe
Ein Umzug in Berlin hat eigene Gesetze: Enge Hinterhöfe in Kreuzberg, 5. Etage ohne Aufzug im Prenzlauer Berg oder fehlende Parkplätze in Mitte. Als Berliner Original kennen wir die Tücken der typischen Altbauten und das Nadelöhr A100. Wir bringen das passende Equipment mit, damit Ihr Umzug auch im „Berliner Dschungel" entspannt bleibt.

  • Schneller Transport schwerer Möbel aus oberen Etagen
  • Schonend & sicher für Mobiliar und Gebäude
  • Ideal für enge Treppenhäuser oder Altbauten
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Gut zu wissen

Pflegekassen-Umzug auf einen Blick

Für Ihren Antrag sind die Verbesserung des Wohnumfelds, der angebotene Leistungsumfang und die Zusage der Pflegekasse entscheidend.

Zuschuss nach § 40 SGB XI

Ein Umzug in eine barrierearme Wohnung kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden – bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Antrag vor dem Umzug

Stellen Sie den Antrag vor der Beauftragung und dem Umzug. Klären Sie mit der Pflegekasse, welche Unterlagen sie benötigt, und warten Sie die Entscheidung ab.

Angebot & Abrechnung

Sie erhalten einen prüffähigen Kostenvoranschlag. Die direkte Abrechnung ist nur möglich, wenn die Pflegekasse zustimmt und der Ablauf vorher vereinbart wurde.

Wichtig zu wissen

  • Anerkannter Pflegegrad ist Voraussetzung.
  • Antrag immer vor dem Umzug stellen.
  • Der Einzug in ein vollstationäres Pflegeheim fällt grundsätzlich nicht unter diesen Zuschuss zur Verbesserung der häuslichen Wohnsituation.

Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Sozial- oder Pflegeberatung. Höhe und Bewilligung des Zuschusses entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.

Halteverbotszone Berlin beantragen – offizielles Halteverbotsschild der Junker Umzugsfirma

Halteverbotszone für Ihren Umzug beantragen

Sparen Sie Zeit und Stress bei Ihrem Umzug – wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen. So haben unsere Umzugshelfer direkt vor Ihrer Tür einen freien Stellplatz für den Umzugswagen.

  • Offizielle Genehmigung & Aufstellung der Verkehrsschilder
  • Mehr Sicherheit & schnellere Abläufe
  • Keine Parkplatzsuche am Umzugstag
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Echte Kundenbewertungen

Das sagen unsere Kunden

4,9 / 5 · aus 1.600+ Bewertungen

Absolute Empfehlung!

★★★★★5 von 5 Sternen

Wir sind wirklich sprachlos, wie gut alles gelaufen ist! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Durchführung war der Service absolut professionell, zuverlässig und freundlich. Das gesamte Team hat überragende Arbeit geleistet – schnell, sorgfältig und perfekt organisiert. Ein besonderes Lob geht an Teamleiter Titan, der alles souverän koordiniert und den Umzug reibungslos ermöglicht hat. Preis-Leistung, Qualität und Termintreue auf höchstem Niveau. Absolute Empfehlung!

Lars G.Verifizierte Bewertung

Danke, gern wieder!

★★★★★5 von 5 Sternen

Ich war sehr zufrieden mit Junker. Angebot kam innerhalb einer Stunde, Abwicklung und Begleitung auf administrativer Seite prima und was das Wichtigste ist: am Tag selbst hat alles pünktlich und zuverlässig geklappt! Auch unvorhergesehene Entwicklungen hat das Team gut gemeistert und alles blieb heil 🙂 Danke, gern wieder!

Jenny F.Verifizierte Bewertung

Danke für alles!

★★★★★5 von 5 Sternen

Diese Umzugsfirma hat 5 von 5 Sterne verdient, unser Team bestand aus 3 Männern die wirklich professionell, schnell und wirklich freundlich waren. Der Umzug der Firma war eigentlich das entspannteste von allem. Ich habe immer innere Unruhe das irgendwas nicht klappt aber die 3 sind ruhig geblieben und haben mir die Anspannung durch nette beruhigende Worte genommen. Fazit: Preis / Leistung mehr wie gerechtfertigt. Danke für alles.

Dani N.Verifizierte Bewertung

Wir sind wirklich begeistert!

★★★★★5 von 5 Sternen

Kompliment an Junker – wir sind wirklich begeistert! Sind Montag (2.9.) von Berlin nach Aschaffenburg gezogen und waren beeindruckt, wie schnell und reibungslos die Jungs alles verräumt haben. Waren alle super nett, gut drauf, bärenstark, umsichtig und wirklich jeden Cent wert! Nicht ein kaputtes Teil. Würden wir jederzeit wieder beauftragen. Vielen vielen Dank 😊

S. WüsteVerifizierte Bewertung

Häufige Fragen

FAQ – Ihre Fragen zum Pflegekassen-Umzug

Die wichtigsten Antworten rund um Zuschuss, § 40 SGB XI und Antrag mit der Umzugsfirma Junker – und wann Sie uns erreichen.

+ Zahlt die Pflegekasse den Umzug?

Ein Umzug, der das Wohnumfeld verbessert – etwa in eine barrierearme, pflegegerechtere Wohnung – kann von der Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI bezuschusst werden. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wichtig: Der Antrag sollte vor dem Umzug gestellt werden, die Entscheidung trifft die Pflegekasse im Einzelfall.

+ Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Veränderungen, die eine häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Dazu zählen zum Beispiel barrierearme Umbauten – und im Einzelfall auch ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung, wenn er das Wohnumfeld nachweislich verbessert.

+ Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann sich der Gesamtbetrag erhöhen. Die konkrete Höhe hängt von der Maßnahme und der Entscheidung Ihrer Pflegekasse im Einzelfall ab.

+ Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

In der Regel benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), und der Umzug muss das Wohnumfeld verbessern, also die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Außerdem sollte der Antrag vor dem Umzug bei der Pflegekasse gestellt werden. Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

+ Muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden?

Ja. Antrag und Kostenvoranschlag sollten unbedingt vor dem Umzug und vor der Beauftragung bei der Pflegekasse vorliegen. Wer ohne vorherige Bewilligung umzieht, riskiert, dass kein Zuschuss gewährt wird. Gern erstellen wir Ihnen frühzeitig einen prüffähigen Kostenvoranschlag für Ihren Antrag.

+ Kann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden?

Eine direkte Abrechnung ist möglich, wenn Ihre Pflegekasse zustimmt und wir den Ablauf vorab vereinbaren. Andernfalls reichen Sie die Rechnung zur Erstattung ein. Klären Sie außerdem, welche Kosten bewilligt sind und welchen Anteil Sie selbst tragen.

+ Wird auch ein Umzug ins Pflegeheim bezuschusst?

In der Regel nicht. Der Zuschuss nach § 40 SGB XI betrifft das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit, nicht den Einzug in ein Pflegeheim. Für einen Umzug ins Pflegeheim organisieren wir den schonenden Transport trotzdem gern – mehr dazu auf unserer Seite zum Pflegeheim-Umzug.

+ Sind meine Möbel beim Umzug versichert?

Gesetzliche Haftung und Transportversicherung sind nicht dasselbe. Bei einem Umzug nach deutschem Umzugsrecht ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter erforderlichen Laderaums begrenzt; gesetzliche Voraussetzungen und Ausschlüsse gelten. Zusätzlichen Versicherungsschutz können wir vorab besprechen. Verpackung und Schutz empfindlicher Gegenstände stimmen wir mit Ihnen ab.

+ Wie schnell bekomme ich ein Angebot und wie früh sollte ich anfragen?

Sobald Umfang und Zugänge geklärt sind, erstellen wir Ihr individuelles Angebot. Fragen Sie möglichst früh an und planen Sie Zeit für die Entscheidung der Pflegekasse ein. Den Umzugstermin und die Verfügbarkeit bestätigen wir gesondert.