Bürgergeld-Umzug Berlin – Umzugsteam der Umzugsfirma Junker mit Umzugs-LKW und Möbellift

Grundsicherungsgeld · Umzug mit Jobcenter-Zusicherung

Umzug mit Grundsicherungsgeld in Berlin – ehemals Bürgergeld.

Sie beziehen Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) und planen einen Umzug in Berlin oder im nahen Berliner Umland? Die Umzugsfirma Junker erstellt einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag für Ihren Antrag. Wir beschreiben Transport, Zugänge und vereinbarte Zusatzleistungen. Über die Kostenübernahme entscheidet Ihr Jobcenter; auch Umzüge von oder nach Berlin können Sie bei uns anfragen.

  • Prüffähige Kostenvoranschläge
  • Direktabrechnung nach Vereinbarung
  • Unterlagen für Ihren Antrag
  • Haftung & Zusatzschutz

Angebot für Ihren Bürgergeld-Umzug anfordern

Jobcenter-konformes Festpreisangebot – unverbindlich & kostenlos.

Sicherheit: Was ist 3 + 4?
Freiwillig – optional Vormerkung für meinen späteren Umzug

Auf Wunsch merken wir Ihren Umzug vor und dürfen Sie später dazu bis zu zweimal kontaktieren (Umzugsfirma Junker, Inh. Woldemar Junker, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin). Gilt bis 30 Tage nach Ihrem Umzugsdatum, max. 24 Monate; jederzeit formlos widerrufbar, z. B. per E-Mail an info@junker-umzug.de. Ihre Anfrage wird auch ohne diese Einwilligung bearbeitet.

Vollständigen Einwilligungstext anzeigen

Ich willige ein, dass die Umzugsfirma Junker, Inhaber Woldemar Junker, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin, meinen Namen, meine Kontaktdaten, das geplante Umzugsdatum sowie meine Anfrage- beziehungsweise Angebotsnummer speichert, um mich im Zusammenhang mit diesem geplanten Umzug bis zu zweimal zu kontaktieren und mir eine Aktualisierung meines Umzugsangebots anzubieten.

Die Einwilligung gilt bis 30 Tage nach dem von mir angegebenen Umzugsdatum, höchstens jedoch für 24 Monate ab Abgabe der Einwilligung. Ich kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos widerrufen, insbesondere per E-Mail an info@junker-umzug.de. Die Bearbeitung meiner aktuellen Anfrage ist nicht von dieser Einwilligung abhängig. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.

4,9 / 5 · 1.600+ Bewertungen
Jobcenter-konforme Angebote
Haftung & Zusatzschutz
Eigene Flotte · Kein Subunternehmer
Bewertung 9,5 von 10 auf umzugsfirmen-check.de für die Umzugsfirma Junker Berlin Gütesiegel von umzugsfirmen-check.de für die Junker Umzugsfirma Berlin Kundenempfehlung – Fünf-Sterne-Gütesiegel für die Junker Umzugsfirma Premium Partner 2016 – Auszeichnung für das Umzugsunternehmen Junker Premium Partner 2017 – Auszeichnung für die Umzugsfirma Junker Premium Partner Umzug 2018 – Gütesiegel von ImmobilienScout24 Premium Partner 2019 – Auszeichnung Umzug von ImmoScout24

Bürgergeld-Umzug – für jede Situation die passende Lösung

Bei einem Umzug mit Jobcenter-Beteiligung müssen Angebot, bewilligter Umfang und tatsächlicher Auftrag zusammenpassen. Wir erfassen Ihre Möbel, Kartons, Etagen und Transportwege in Berlin und im nahen Umland. Benötigen Sie Verpackung oder Montage, führen wir diese Positionen nachvollziehbar auf. Eine direkte Abrechnung wird vor der Beauftragung gesondert vereinbart.

Ihr Ablauf

In 5 Schritten zu Ihrem Bürgergeld-Umzug

Von der ersten Anfrage bis zur Rechnung: Wir stellen die Umzugsleistungen nachvollziehbar zusammen. Die Entscheidung über Ihren Antrag bleibt beim zuständigen Träger.

1

Vorgaben beim Jobcenter klären

Besprechen Sie Umzugsgrund, neue Unterkunft und Umzugskosten frühzeitig mit Ihrem Jobcenter. Klären Sie, welche Unterlagen und Angebote benötigt werden.

2

Kostenvoranschlag anfordern

Teilen Sie uns Start- und Zieladresse, Umzugsgut, Etagen und gewünschte Leistungen mit. Daraus erstellen wir ein prüffähiges Angebot.

3

Einreichen & Freigabe

Reichen Sie die angeforderten Unterlagen ein und warten Sie die schriftliche Entscheidung ab. Prüfen Sie, welche Positionen und Beträge bewilligt wurden.

4

Umzugstag

Wir führen den vereinbarten Umzug durch. Verpackung, Montage oder Möbellift sind enthalten, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.

5

Abrechnung abstimmen

Die Rechnungsstellung und den Zahlungsweg vereinbaren wir vorab. Eine Direktabrechnung setzt eine passende Kostenübernahme und die Abstimmung mit allen Beteiligten voraus.

Wichtig: Klären Sie die Zusicherung vor der Beauftragung. Zusätzliche Leistungen außerhalb des bewilligten Umfangs müssen gesondert finanziert oder genehmigt werden.

Gut zu wissen

Bürgergeld-Umzug auf einen Blick

Für einen Umzug mit Grundsicherungsgeld benötigen Sie einen klaren Ablauf zwischen Jobcenter, Angebot und Beauftragung. Diese Punkte helfen bei der Vorbereitung.

Kostenübernahme nach § 22 SGB II

Nach § 22 Absatz 6 SGB II können Umzugskosten bei vorheriger Zusicherung anerkannt werden. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, prüft der zuständige Träger im Einzelfall.

Zusicherung vorher einholen

Holen Sie die schriftliche Entscheidung zu den Umzugskosten vor der verbindlichen Beauftragung ein. Eine Zusage zur neuen Miete ersetzt nicht automatisch die Entscheidung über den Umzug.

Zahlungsweg vorher vereinbaren

Wir prüfen mit Ihnen, ob Angebot und Kostenübernahme übereinstimmen. Eine direkte Abrechnung oder ein Umzug ohne Vorkasse wird ausdrücklich vereinbart.

Wichtig zu wissen

  • Zusicherung immer vor dem Umzug beantragen.
  • Anzahl der Angebote beim Jobcenter erfragen.
  • Direkte Abrechnung gesondert abstimmen.

Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Über die Kostenübernahme entscheidet Ihr Jobcenter im Einzelfall.

Umzugsfirma Junker

Einlagerung & Beiladung – flexibel überbrücken & clever sparen

Liegen Auszug und Einzug auseinander, können wir eine Zwischenlagerung nach Verfügbarkeit einplanen. Dauer, Umfang und Zugangsbedingungen werden abgestimmt; die Finanzierung einer Lagerung ist zusätzlich zur Umzugsfreigabe zu klären.

Für überschaubare Umzugsmengen und flexible Termine prüfen wir passende Transportmöglichkeiten.

Beiladung: Bei kleinen Mengen kann eine gemeinsame Fahrt mit weiteren Aufträgen wirtschaftlich sein, wenn Strecke, Termine und Ladeplatz passen. Wir prüfen dies für Verbindungen von oder nach Berlin und dem nahen Umland. Der Preis hängt auch von Zugängen und Zusatzleistungen ab.

Möbellift mieten Berlin – Außenaufzug der Junker Umzugsfirma bis 26 Meter Höhe

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Spezialist für Berliner Altbau & Hinterhöfe
Ein Umzug in Berlin hat eigene Gesetze: Enge Hinterhöfe in Kreuzberg, 5. Etage ohne Aufzug im Prenzlauer Berg oder fehlende Parkplätze in Mitte. Als Berliner Original kennen wir die Tücken der typischen Altbauten und das Nadelöhr A100. Wir bringen das passende Equipment mit, damit Ihr Umzug auch im „Berliner Dschungel" entspannt bleibt.

  • Schneller Transport schwerer Möbel aus oberen Etagen
  • Schonend & sicher für Mobiliar und Gebäude
  • Ideal für enge Treppenhäuser oder Altbauten
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Unser Premium-Verpackungsmaterial für Ihren Umzug

Damit Ihr Umzugsgut sicher am Ziel ankommt, bieten wir Ihnen hochwertiges Verpackungsmaterial für Umzüge in Berlin. Unsere hauseigenen Produkte sind besonders stabil, langlebig und speziell für den professionellen Einsatz entwickelt – genau die Qualität, die Ihr Umzug benötigt.

Halteverbotszone Berlin beantragen – offizielles Halteverbotsschild der Junker Umzugsfirma

Halteverbotszone für Ihren Umzug beantragen

Sparen Sie Zeit und Stress bei Ihrem Umzug – wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen. So haben unsere Umzugshelfer direkt vor Ihrer Tür einen freien Stellplatz für den Umzugswagen.

  • Offizielle Genehmigung & Aufstellung der Verkehrsschilder
  • Mehr Sicherheit & schnellere Abläufe
  • Keine Parkplatzsuche am Umzugstag
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Echte Kundenbewertungen

Das sagen unsere Kunden

4,9 / 5 · aus 1.600+ Bewertungen

Absolute Empfehlung!

★★★★★5 von 5 Sternen

Wir sind wirklich sprachlos, wie gut alles gelaufen ist! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Durchführung war der Service absolut professionell, zuverlässig und freundlich. Das gesamte Team hat überragende Arbeit geleistet – schnell, sorgfältig und perfekt organisiert. Ein besonderes Lob geht an Teamleiter Titan, der alles souverän koordiniert und den Umzug reibungslos ermöglicht hat. Preis-Leistung, Qualität und Termintreue auf höchstem Niveau. Absolute Empfehlung!

Lars G.Verifizierte Bewertung

Danke, gern wieder!

★★★★★5 von 5 Sternen

Ich war sehr zufrieden mit Junker. Angebot kam innerhalb einer Stunde, Abwicklung und Begleitung auf administrativer Seite prima und was das Wichtigste ist: am Tag selbst hat alles pünktlich und zuverlässig geklappt! Auch unvorhergesehene Entwicklungen hat das Team gut gemeistert und alles blieb heil 🙂 Danke, gern wieder!

Jenny F.Verifizierte Bewertung

Danke für alles!

★★★★★5 von 5 Sternen

Diese Umzugsfirma hat 5 von 5 Sterne verdient, unser Team bestand aus 3 Männern die wirklich professionell, schnell und wirklich freundlich waren. Der Umzug der Firma war eigentlich das entspannteste von allem. Ich habe immer innere Unruhe das irgendwas nicht klappt aber die 3 sind ruhig geblieben und haben mir die Anspannung durch nette beruhigende Worte genommen. Fazit: Preis / Leistung mehr wie gerechtfertigt. Danke für alles.

Dani N.Verifizierte Bewertung

Wir sind wirklich begeistert!

★★★★★5 von 5 Sternen

Kompliment an Junker – wir sind wirklich begeistert! Sind Montag (2.9.) von Berlin nach Aschaffenburg gezogen und waren beeindruckt, wie schnell und reibungslos die Jungs alles verräumt haben. Waren alle super nett, gut drauf, bärenstark, umsichtig und wirklich jeden Cent wert! Nicht ein kaputtes Teil. Würden wir jederzeit wieder beauftragen. Vielen vielen Dank 😊

S. WüsteVerifizierte Bewertung

Häufige Fragen

FAQ – Ihre Fragen zum Bürgergeld-Umzug

Antworten zu Antrag, Leistungsumfang und Abrechnung bei einem Umzug mit Jobcenter-Beteiligung in Berlin und Umgebung.

+ Übernimmt das Jobcenter beim Bürgergeld die Umzugskosten?

Eine Übernahme kann bei vorheriger Zusicherung nach § 22 Absatz 6 SGB II möglich sein. Das Jobcenter prüft die Voraussetzungen und den erforderlichen Umfang. Unser Kostenvoranschlag beschreibt die angebotenen Leistungen und ist noch keine Bewilligung.

+ Was ist die Zusicherung und brauche ich sie vor dem Umzug?

Die Zusicherung zu den Umzugskosten bestätigt die vom Träger anerkannten Aufwendungen. Klären Sie diese vor dem Umzugsauftrag und legen Sie uns die Entscheidung vor. So können wir bewilligte Positionen und angebotene Leistungen abgleichen.

+ Wann gilt ein Umzug beim Bürgergeld als notwendig?

Als Gründe kommen beispielsweise eine veränderte Wohnsituation, gesundheitliche Umstände oder eine Arbeitsaufnahme in Betracht. Ob Ihr Grund die Voraussetzungen erfüllt und welche Nachweise nötig sind, beurteilt das Jobcenter. Wir liefern die Angaben zum geplanten Transport.

+ Wie viele Kostenvoranschläge muss ich beim Jobcenter einreichen?

Die benötigte Anzahl erfahren Sie von Ihrem Jobcenter. Wir erstellen ein Angebot mit nachvollziehbaren Positionen, damit es mit weiteren Kostenvoranschlägen verglichen werden kann. Teilen Sie uns besondere Formvorgaben vorab mit.

+ Kann direkt mit dem Jobcenter abgerechnet werden – ohne Vorkasse?

Das kann möglich sein, wenn Kostenübernahme, Rechnungsadressat und Zahlungsweg entsprechend geklärt sind. Wir vereinbaren die Abrechnung ausdrücklich mit Ihnen. Eine allgemeine Zusicherung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Auftrag ohne Vorkasse durchgeführt wird.

+ Was gilt, wenn ich Sozialhilfe nach SGB XII beziehe?

Für Leistungen nach SGB XII wenden Sie sich an den zuständigen Sozialhilfeträger. § 35a Absatz 2 SGB XII sieht eine mögliche Übernahme von Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung vor. Wir erstellen ein Angebot; über Ihren Antrag entscheidet die Behörde.

+ Sind meine Möbel beim Umzug versichert?

Die gesetzliche Haftung ist von einer zusätzlichen Transportversicherung zu unterscheiden. Es gelten Haftungsgrenzen und Ausschlüsse. Wir klären den Umfang und einen möglichen Zusatzschutz vor dem Auftrag mit Ihnen; wertvolle oder empfindliche Gegenstände geben Sie bitte frühzeitig an.

+ Sind Verpacken, Möbelmontage und Möbellift möglich?

Diese Leistungen können nach Bedarf vereinbart werden. Wir führen Verpackung, Montage und einen geeigneten Möbellifteinsatz im Angebot gesondert auf. Ob die Behörde die Kosten trägt, muss vor der Beauftragung geklärt sein.

+ Wie schnell bekomme ich ein Angebot und wie früh sollte ich buchen?

Fragen Sie an, sobald Adressen, Umzugsumfang und möglicher Termin absehbar sind. Die Angebotserstellung hängt von den vollständigen Angaben und gegebenenfalls einer Besichtigung ab. Planen Sie zusätzlich Zeit für die Entscheidung des Jobcenters ein; einen verbindlichen Termin stimmen wir nach Klärung der Voraussetzungen ab.