Umzugs-LKW und Möbellift der Umzugsfirma Junker vor einem Berliner Wohngebäude

Geförderte Umzüge · Agentur für Arbeit · § 44 SGB III

Umzug mit der Agentur für ArbeitAngebot für Ihren Antrag ab Berlin.

Sie ziehen für eine neue Arbeits- oder Ausbildungsstelle von oder nach Berlin und dem nahen Umland um? Die Umzugsfirma Junker erstellt einen prüffähigen Kostenvoranschlag. Eine Förderung über das Vermittlungsbudget kann infrage kommen; darüber entscheidet die zuständige Stelle. Wir stimmen Transportumfang und Abrechnung nach Klärung der Finanzierung mit Ihnen ab.

  • Prüffähiger Kostenvoranschlag
  • Festpreisangebot für Ihren Antrag
  • Direkte Abrechnung nach Bewilligung möglich
  • Umzüge von & nach Berlin

Förderfähiges Umzugsangebot anfordern

Für Ihren Antrag bei der Agentur für Arbeit – unverbindlich & kostenlos.

Sicherheit: Was ist 3 + 4?
Freiwillig – optional Vormerkung für meinen späteren Umzug

Auf Wunsch merken wir Ihren Umzug vor und dürfen Sie später dazu bis zu zweimal kontaktieren (Umzugsfirma Junker, Inh. Woldemar Junker, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin). Gilt bis 30 Tage nach Ihrem Umzugsdatum, max. 24 Monate; jederzeit formlos widerrufbar, z. B. per E-Mail an info@junker-umzug.de. Ihre Anfrage wird auch ohne diese Einwilligung bearbeitet.

Vollständigen Einwilligungstext anzeigen

Ich willige ein, dass die Umzugsfirma Junker, Inhaber Woldemar Junker, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin, meinen Namen, meine Kontaktdaten, das geplante Umzugsdatum sowie meine Anfrage- beziehungsweise Angebotsnummer speichert, um mich im Zusammenhang mit diesem geplanten Umzug bis zu zweimal zu kontaktieren und mir eine Aktualisierung meines Umzugsangebots anzubieten.

Die Einwilligung gilt bis 30 Tage nach dem von mir angegebenen Umzugsdatum, höchstens jedoch für 24 Monate ab Abgabe der Einwilligung. Ich kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos widerrufen, insbesondere per E-Mail an info@junker-umzug.de. Die Bearbeitung meiner aktuellen Anfrage ist nicht von dieser Einwilligung abhängig. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.

4,9 / 5 · 1.600+ Bewertungen
Förderfähiger Kostenvoranschlag
§ 44 SGB III · Vermittlungsbudget
Eigene Flotte · Kein Subunternehmer

Geförderter Umzug – für jede Situation passend

Bei einem beruflich veranlassten Umzug müssen Arbeitsbeginn, Wohnungsübergabe und Transporttermin zusammenpassen. Wir erfassen Ihre Umzugsgüter und Zugänge und erstellen ein nachvollziehbares Angebot für die Agentur für Arbeit. Eine Bewilligung können wir nicht zusagen. Falls Ihr Arbeitgeber Kosten übernimmt, teilen Sie das bei der Förderanfrage mit.

Weitere Leistungen rund um Ihren Umzug

Ob kleiner Haushalt oder umfangreicher Wohnungswechsel: Wir stimmen Transport, Zusatzleistungen und Termin auf Ihren geplanten Arbeitsstart ab.

Gut zu wissen

Umzug mit der Agentur für Arbeit auf einen Blick

Wer für einen neuen Job umzieht, kann Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten – wenn ein paar Punkte beachtet werden.

Förderung nach § 44 SGB III

Ziehen Sie für eine versicherungspflichtige Beschäftigung um, kann die Agentur die Umzugskosten über das Vermittlungsbudget fördern – als Ermessensleistung.

Antrag vor dem Umzug

Stellen Sie den Antrag, bevor Kosten entstehen. Klären Sie die Entscheidung zur Förderung vor einem verbindlichen Umzugsauftrag mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Angebot und Abrechnung abstimmen

Unser Kostenvoranschlag beschreibt den vorgesehenen Umzug. Förderfähigkeit und Umfang beurteilt die Agentur; eine Direktabrechnung wird gesondert vereinbart.

Wichtig zu wissen

  • Förderung ist Ermessensleistung – kein automatischer Anspruch.
  • Antrag immer vor dem Umzug stellen.
  • Bei Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) die Zuständigkeit mit dem Jobcenter klären.

Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Über eine Förderung entscheidet Ihre Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Unser Premium-Verpackungsmaterial für Ihren Umzug

Damit Ihr Umzugsgut sicher am Ziel ankommt, bieten wir Ihnen hochwertiges Verpackungsmaterial für Umzüge in Berlin. Unsere hauseigenen Produkte sind besonders stabil, langlebig und speziell für den professionellen Einsatz entwickelt – genau die Qualität, die Ihr Umzug benötigt.

Umzugsfirma Junker

Einlagerung & Beiladung – flexibel überbrücken & clever sparen

Falls die neue Wohnung erst nach dem Auszug bereitsteht, prüfen wir eine Zwischenlagerung nach Verfügbarkeit. Lagerdauer, Zugriff und Kosten werden vorab vereinbart; eine Umzugsbewilligung umfasst nicht automatisch die Lagerung.

Eine Option für kleine Umzugsmengen mit zeitlichem Spielraum.

Beiladung: Passt Ihr Umzugsgut auf eine bereits geplante Verbindung von oder nach Berlin und dem nahen Umland, kann ein gemeinsamer Transport sinnvoll sein. Wir prüfen Terminfenster, freie Kapazität und Zugänge; eine regelmäßige Linienverbindung oder einen reinen Kubikmeterpreis setzen wir nicht voraus.

Möbellift mieten Berlin – Außenaufzug der Junker Umzugsfirma bis 26 Meter Höhe

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Spezialist für Berliner Altbau & Hinterhöfe
Ein Umzug in Berlin hat eigene Gesetze: Enge Hinterhöfe in Kreuzberg, 5. Etage ohne Aufzug im Prenzlauer Berg oder fehlende Parkplätze in Mitte. Als Berliner Original kennen wir die Tücken der typischen Altbauten und das Nadelöhr A100. Wir bringen das passende Equipment mit, damit Ihr Umzug auch im „Berliner Dschungel" entspannt bleibt.

  • Schneller Transport schwerer Möbel aus oberen Etagen
  • Schonend & sicher für Mobiliar und Gebäude
  • Ideal für enge Treppenhäuser oder Altbauten
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Ihr Ablauf

In 5 Schritten zum geförderten Umzug

Wir liefern die Angaben zum Transport, Sie klären die mögliche Förderung mit der zuständigen Stelle. So können Angebot, Arbeitsbeginn und Umzugstermin aufeinander abgestimmt werden.

1

Anfrage & Beratung

Teilen Sie uns Start- und Zieladresse, den geplanten Arbeitsbeginn und Ihre Umzugsmenge mit. Vor verbindlichen Kosten klären Sie die Förderanfrage mit der Agentur.

2

Kostenlose Besichtigung

Vor Ort oder per Video erfassen wir Umzugsvolumen, Etagen und Zugang – die Basis für ein belastbares Angebot.

3

Prüffähiger Kostenvoranschlag

Sobald die erforderlichen Angaben vorliegen, erstellen wir Ihr Angebot mit nachvollziehbaren Leistungen. Besondere Vorgaben der Agentur berücksichtigen wir, wenn Sie uns diese mitteilen.

4

Antrag & Bewilligung

Beantragen Sie die Unterstützung vor Entstehung der Kosten. Fehlende Angebotsdetails stellen wir für die Prüfung bereit; die Entscheidung trifft die zuständige Stelle.

5

Umzugstag & Abrechnung

Wir führen den vereinbarten Transport durch und stellen die Rechnung entsprechend dem Auftrag. Eine direkte Abrechnung setzt die vorherige Abstimmung voraus.

Gut zu wissen: Eine Förderung ist nicht automatisch zugesichert. Die Agentur entscheidet über den Einzelfall. Amtliche Informationen finden Sie beim Vermittlungsbudget der Bundesagentur für Arbeit.

Echte Kundenbewertungen

Das sagen unsere Kunden

4,9 / 5 · aus 1.600+ Bewertungen

Absolute Empfehlung!

★★★★★5 von 5 Sternen

Wir sind wirklich sprachlos, wie gut alles gelaufen ist! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Durchführung war der Service absolut professionell, zuverlässig und freundlich. Das gesamte Team hat überragende Arbeit geleistet – schnell, sorgfältig und perfekt organisiert. Ein besonderes Lob geht an Teamleiter Titan, der alles souverän koordiniert und den Umzug reibungslos ermöglicht hat. Preis-Leistung, Qualität und Termintreue auf höchstem Niveau. Absolute Empfehlung!

Lars G.Verifizierte Bewertung

Danke, gern wieder!

★★★★★5 von 5 Sternen

Ich war sehr zufrieden mit Junker. Angebot kam innerhalb einer Stunde, Abwicklung und Begleitung auf administrativer Seite prima und was das Wichtigste ist: am Tag selbst hat alles pünktlich und zuverlässig geklappt! Auch unvorhergesehene Entwicklungen hat das Team gut gemeistert und alles blieb heil 🙂 Danke, gern wieder!

Jenny F.Verifizierte Bewertung

Danke für alles!

★★★★★5 von 5 Sternen

Diese Umzugsfirma hat 5 von 5 Sterne verdient, unser Team bestand aus 3 Männern die wirklich professionell, schnell und wirklich freundlich waren. Der Umzug der Firma war eigentlich das entspannteste von allem. Ich habe immer innere Unruhe das irgendwas nicht klappt aber die 3 sind ruhig geblieben und haben mir die Anspannung durch nette beruhigende Worte genommen. Fazit: Preis / Leistung mehr wie gerechtfertigt. Danke für alles.

Dani N.Verifizierte Bewertung

Wir sind wirklich begeistert!

★★★★★5 von 5 Sternen

Kompliment an Junker – wir sind wirklich begeistert! Sind Montag (2.9.) von Berlin nach Aschaffenburg gezogen und waren beeindruckt, wie schnell und reibungslos die Jungs alles verräumt haben. Waren alle super nett, gut drauf, bärenstark, umsichtig und wirklich jeden Cent wert! Nicht ein kaputtes Teil. Würden wir jederzeit wieder beauftragen. Vielen vielen Dank 😊

S. WüsteVerifizierte Bewertung
Halteverbotszone Berlin beantragen – offizielles Halteverbotsschild der Junker Umzugsfirma

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Sparen Sie Zeit und Stress bei Ihrem Umzug – wir beantragen für Sie die passende Halteverbotszonen. So haben unsere Umzugshelfer direkt vor Ihrer Tür einen freien Stellplatz für den Umzugswagen.

  • Offizielle Genehmigung & Aufstellung der Verkehrsschilder
  • Mehr Sicherheit & schnellere Abläufe
  • Keine Parkplatzsuche am Umzugstag
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Häufige Fragen

FAQ – Ihre Fragen zum Umzug über die Agentur für Arbeit

Die wichtigsten Antworten rund um Förderung, Vermittlungsbudget und Antrag mit der Umzugsfirma Junker – und wann Sie uns erreichen.

+ Übernimmt die Agentur für Arbeit die Umzugskosten?

Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III kann für einen notwendigen beruflichen Umzug infrage kommen. Die Agentur entscheidet über Voraussetzungen und Umfang. Unser Kostenvoranschlag dokumentiert die angebotene Leistung; er ersetzt keine Bewilligung.

+ Was ist das Vermittlungsbudget und was sind Mobilitätshilfen?

Das Vermittlungsbudget kann bestimmte notwendige Ausgaben bei der Arbeits- oder Ausbildungssuche und beim beruflichen Einstieg unterstützen. Dazu können auch Umzugskosten gehören. Welche Aufwendungen in Ihrem Fall berücksichtigt werden, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.

+ Wer kann gefördert werden?

Nach § 44 SGB III kommen unter anderem Ausbildungsuchende, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende in Betracht. Ob Ihr Umzug für die berufliche Eingliederung notwendig ist und gefördert werden kann, klären Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

+ Muss ich den Antrag vor dem Umzug stellen?

Stellen Sie den Antrag vor Entstehung der Kosten und klären Sie die Förderentscheidung vor dem verbindlichen Auftrag. Die Anfrage nach unserem Kostenvoranschlag ist unverbindlich; wir stellen die benötigten Transportangaben für Ihren Antrag bereit.

+ Wie viele Kostenvoranschläge brauche ich?

Die Anzahl der Vergleichsangebote legt die zuständige Stelle fest. Teilen Sie uns Formvorgaben mit. Unser Angebot beschreibt Umzugsmenge, Zugänge, Strecke und vereinbarte Zusatzleistungen, damit die Positionen nachvollziehbar sind.

+ Kann nach der Bewilligung direkt abgerechnet werden?

Das ist nach entsprechender Kostenübernahme und Abstimmung möglich. Rechnungsadressat, Zahlungsweg und gegebenenfalls Eigenanteile vereinbaren wir vor dem Auftrag. Eine Bewilligung allein ersetzt diese Vereinbarung nicht.

+ Agentur für Arbeit oder Jobcenter – wer ist zuständig?

Wenden Sie sich an die Stelle, die Sie betreut. Bei Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) ist das regelmäßig das Jobcenter. Auch dort kann bei beruflichem Anlass das Vermittlungsbudget relevant sein. Für einen Wohnungswechsel mit Jobcenter-Beteiligung finden Sie weitere Hinweise auf unserer Seite zum Grundsicherungsumzug.

+ Sind meine Möbel beim Umzug versichert?

Die gesetzliche Haftung des Umzugsunternehmens hat Grenzen und Ausschlüsse und ist keine uneingeschränkte Versicherung. Wir klären Haftungsumfang und möglichen zusätzlichen Transportversicherungsschutz vor der Beauftragung. Wertvolle oder empfindliche Gegenstände geben Sie bitte bei der Anfrage an.

+ Wie schnell bekomme ich ein Angebot und wie früh sollte ich anfragen?

Fragen Sie frühzeitig an, sobald Wohnorte, Arbeitsbeginn und Umzugsumfang absehbar sind. Je nach Vollständigkeit Ihrer Angaben kann eine Besichtigung nötig sein. Berücksichtigen Sie auch Zeit für die Förderentscheidung und Wohnungsübergabe; den Transporttermin stimmen wir anschließend verbindlich ab.